Corona Verordnung
Ab dem 1. Schultag gilt bundesweit beim Betreten des Schulhauses für SchülerInnen und Eltern die Maskenpflicht, nicht jedoch im Unterricht. Die Willkommensfeier findet unter diesen Auflagen wie geplant statt.
Ab dem 1. Schultag gilt bundesweit beim Betreten des Schulhauses für SchülerInnen und Eltern die Maskenpflicht, nicht jedoch im Unterricht. Die Willkommensfeier findet unter diesen Auflagen wie geplant statt.
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